Die Vermietung der Blumenwand ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei der Leistungszeitpunkt und -zeitraum vertraglich festgelegt sind (Lieferung, Aufbau und Abholung zu Ihrem konkreten Veranstaltungstermin).
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei solchen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Unabhängig davon gilt die in den AGB unter Punkt 5 beschriebene Stornoregelung.